Layher Fahrgerüst Staro Rollbock Arbeitshöhe bis 3,90 m
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- Artikel-Nr.: 7000
STARO ROLLBOCK von Layher. Das Fertiggerüst für Bewegungsfreiheit mit großer Arbeitsfläche 1,95 x 1,95 m und Arbeitshöhe bis ca. 3,75 m.
Der Staro Rollbock ist das "Fertiggerüst" mit dem extra großen Arbeitsboden. Es ist unverzichtbar für zügiges Bearbeiten großer Deckenflächen oder für Montagen von Bauteilen oder Installationen unter der Decke. Die große Arbeitsfläche bietet viel Platz zur griffbereiten Lagerung von Werkzeug und Material. Arbeiten Sie im Innenausbau? Dann schlagen Sie zu! Dieses Gerüst wird für Sie unverzichtbar werden. TÜV-gegrüft und DIN EN 1004:2021 konform.
- Maße der Arbeitsbühne: 1,95 x 1,95 m
- Zulässige Belastung: 1,5 kN / m²
- Maximale Arbeitshöhe: 3,9 m
- Grundgerüst aus Alu, Geländer aus Alu sind einfach einrastbar. Schnell aufzubauen ohne lästige Schrauberei.
- Stabile Lenkrollen 150 mm mit zentrischer Lasteinleitung nach Arretierung für besondere Standfestigkeit. Standrohr (1.95 m) mit Bohrungen im Abstand von 11 cm für Höhenpassungen.
Gerüsttyp | 7000 | 7001 | |
Arbeitshöhe ca. m | 2,8 - 3,75* | 2,8 - 3,75 | |
Gerüsthöhe ca. m | 1,89 - 2,63* | 1,89 - 2,63 | |
Standhöhe ca. m | 0,8 - 1,75* | 0,8 - 1,75 | |
Gewicht ca. kg | 99,0 | 132,5 | |
Teile-Bedarfsliste | Artikel-Nr. | Anzahl | Anzahl |
Staro-Grundgerüst, inkl. 4 Stecker | 1224.000 | 1 | 1 |
Staro-Belagbrücke 1,9 m | 1224.190 | 0 | 2 |
Staro-Rückenlehne | 1227.190 | 2 | 4 |
Leiter für Staro-Rollbock | 1246.006 | 0 | 1 |
Staro-Geländer | 1227.190 | 0 | 2 |
Bordbrett 1,95 m mit Klaue | 1239.195 | 0 | 2 |
Stirnbordbrett 1,9 m | 1238.190 | 0 | 2 |
* ab einer Standhöhe von 1 m ist die Zusatz-Ausstattung erforderlich!
Zusatz-Ausstattung:
Ab 1 m Standhöhe sind bei entsprechenden Arbeiten Zwischengeländer 1,9 m (2 x 1224.190), Staro-Geländer (2 x 1227.190) und Bordbretter (2 x 1238.190, 2 x 1239.195) zu verwenden. Der Gerüstaufstieg darf nur über die Aufstiegsleiter (1246.006) erfolgen. Leiter gegen Aufpreis.
Aufgrund europäischer Arbeitsschutzgesetze haben Sie als Unternehmer sicherzustellen, dass Ihren Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Ensprechende Schutzmaßnahmen sind von Ihnen zu treffen. Hierbei muss dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden. (Für detailierte Informationen sehen Sie sich die Aufbau- und Verwendungsanleitung an. Diese steht weiter unten als Download zur Verfügung.)